Die KfW-Förderung für den Einbruchschutz unterstützt Sie dabei, Ihr Heim und damit sich und Ihre Liebsten zu schützen.
Die KfW fördert entsprechende Maßnahmen mit einem zinsgünstigen Kredit von bis zu 50.000 EUR oder einem Zuschuss von bis zu 1.600 EUR, den Sie nicht zurückzahlen müssen.

Welche Maßnahmen zum Einbruchschutz fördert die KfW?

Die KfW-Förderung erhalten Sie für:

  • Einbruch­hemmende Haus-, Wohnungs- und Neben­eingangs­türen sowie Garagentore und -Zugänge. Auch als Nachrüstsystem.
  • Nachrüstung von Türzusatzschlössern, Querregelschlössern und Kastenriegelschlössern.
  • Einbruchhemmende Systeme für Fenster und Fenstertüren
  • Einbruchhemmende Gitter, Klapp- und Rollläden
  • Alarmanlagen (keine Infraschallanlagen)
  • Smarthome-­Lösungen mit Einbruch­meldefunktion

Voraussetzung ist, dass ein Fachbetrieb die Planung und Installation übernimmt. Hier können Sie die Experten von SOSCOM gern kontaktieren, wenn Sie Ihre Maßnahmen für den Einbruchschutz in Berlin und Umgebung planen.

Außerdem muss das geplante System zum Einbruchschutz bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, um für die KfW-Förderung infrage zu kommen. Diese ergeben sich aus DIN-Normen, Widerstandsklassen und U-Werten der beabsichtigten Maßnahmen.

  • Die DIN-Normen legen fest, welche Eigenschaften eine Maßnahme erfüllen muss. Nach diesen Normen lassen die Hersteller ihre Produkte prüfen und zertifizieren.
  • Widerstandsklassen von RC1 bis RC6 (RC = Resistance class) geben an, wie viel ein Bauteil oder System einem Einbruchversuch entgegensetzt. Je höher der Wert, desto sicherer das Bauteil.
  • Der Wärmedurchgangs­koeffizient U beschreibt den Dämmwert einer Komponente. Förderfähig sind nur Bauteile, die einen bestimmten U-Wert aufweisen.

Wer profitiert von der KfW-Förderung zum Einbruchschutz?

Von der Förderung profitieren Sie als Privatperson, wenn Sie

  • Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses sind.
  • Mitglied einer Wohneigentumsgemeinschaft sind.
  • Ersterwerber eines sanierten Objektes mit ein oder zwei Parteien oder einer Wohnung sind.

Auch als Mieter haben Sie die Chance auf die KfW-Förderung für den Einbruchschutz. In diesem Fall sollten Sie mit Ihrem Vermieter zuvor eine sogenannte Modernisierungsvereinbarung abschließen.

Wie berechnet dich die KfW-Förderung?

Für Investitionen von 500 EUR bis 1.000 EUR zum Einbruchschutz zahlt Ihnen die KfW einen Zuschuss von 20 %. Höhere Investitionen von mehr als 1.000 EUR bis 15.000 EUR bezuschusst die KfW mit 10 %. Diese Konditionen gelten je Wohneinheit.

Möchten Sie altersgerecht umbauen und zugleich in den Einbruchschutz investieren, bietet die KfW-Förderung verschiedene Darlehen bis zu 50.000 EUR zu günstigen Zinsen. Sie können sich für unterschiedliche Annuitätendarlehen von 0,04 % bis 0,66 % effektiven Jahreszins oder einem endfälligen Darlehen für 0,7 % Zinsen entscheiden.

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