Was rät die Polizei gegen Einbrüche und welche Alarmanlagen werden empfohlen?
Leider Gottes sind wir auch in Deutschland nicht gegen Einbruchsdiebstahl gefeit. Mit 87.145 gemeldeten Fällen im Jahr 2019 verzeichneten wir zwar eine sinkende Tendenz, dennoch ist die Lage unbefriedigend. Angesichts dieser sollten wir noch aktiver werden und unser Eigentum besser absichern. Schon einfache Maßnahmen und wirksame Alarmanlagen können uns vor größerem Schaden bewahren.

Haus und Wohnung auch am Tag sichern

Die meisten Menschen nehmen immer noch an, dass Einbrecher am häufigsten die Nacht für ihr kriminelles Handwerk nutzen. Das allerdings stimmt nicht. So manchem ist der Irrtum schon zum Verhängnis geworden. Leichtfertig lassen Haus- und Wohnungsbesitzer oft Türen und Fenster außer Acht, die Dieben am helllichten Tag leichten Zugang gewähren. Nicht selten suchen Banden besonders in dieser Zeit ganze Wohnviertel heim. Dasselbe geschieht oft auch an Wochenenden. Natürlich nur in Wohnungen, deren Bewohner gerade nicht zu Hause sind. Die Polizei rät deshalb dringend, stets alle Fenster und Türen fest zu verschließen, selbst wenn man nur für einen kurzen Augenblick sein Domizil verlässt. Und wer für längere Zeit weg ist, sollte auf keinen Fall sozialen Netzwerken, sondern lieber dem netten Nachbarn Bescheid geben. Auch der berühmte Schlüssel unter dem Abstreicher oder Blumentopf neben der Haustür verbietet sich in dem Zusammenhang von selbst.

Die Polizei empfiehlt zertifizierte Alarmanlagen

Neben fest verschlossenen und mit zusätzlicher Sicherungstechnik versehenen Fenstern sowie Türen, ist der Einbau von Alarmanlagen sehr zu empfehlen. Als Einbruchsschutz sind sie jedoch nur sinnvoll, wenn sie ein Fachmann einbaut. Er kann seinen Kunden am besten sagen, worauf es ankommt und welche Alarmanlagen zweckmäßig sind. Allgemein unterteilt man derartige Überfall- und Einbruchmeldeanlagen in verschiedene Klassen. Wobei die jeweils einzubauende in jedem Fall DIN-geprüft sein sollte, so jedenfalls empfiehlt es die Polizei. Zusätzlich müssen sich die Kunden entscheiden, welche Sicherheit sie von ihrer Anlage erwarten.

Zertifizierte Alarmanlagen unterteilt die DIN EN 50131 dazu in vier Grade:

  • Grad eins bietet lediglich Schutz vor Einbrechern ohne Erfahrung.
  • Grad zwei behütet Wohnungsinhaber vor erfahrenen Einbrechern mit spezieller Ausrüstung.
  • Grad drei dagegen hält auch Einbrecher mit umfassenden Kenntnissen sowie elektronischen Equipment auf.
  • Grad vier ist die Königsklasse der Alarmanlagen, vor der selbst perfekt vorbereitete und ausgerüstete ‚Experten‘ Respekt haben.

Welcher Grad dabei infrage kommt, hängt in erster Linie vom Sicherheitsbedürfnis – sprich von der Größe und Bedeutung des zu schützenden Objektes ab.

Alarmanlagen der Sicherheitsstufe zwei – ideal für private Wohneinheiten

Die Polizei rät Bewohnern kleinerer und selbstgenutzter Wohneinheiten eindeutig zu Alarmanlagen der Sicherheitsstufe 2. Letztere sind speziell für sie ausgelegt, da sich die meisten im Wohnungsbereich tätigen Einbrecher erfahrungsgemäß auf diesem Level bewegen. Die Stufe darunter bietet leider keinen wirksamen Schutz und die darüber liegenden eigenen sich eher für größere Wohn- und Gewerbeobjekte sowie für hoch gefährdete öffentliche Einrichtungen. Sich lediglich für eine Alarmanlage des Grades zwei zu entscheiden, reicht allerdings nicht aus. Der Käufer muss außerdem wissen, in welcher Art er seine Wohnung absichern möchte. Will er die Einbrecher bereits an Fenstern und Türen aufhalten, sollte er Öffnungs-, Verschluss- oder Durchbruchsmelder einbauen lassen. Hat er hingegen die Absicht, den Raum zu überwachen, sind Bewegungsmelder, Infrarot- sowie Lichtschranken für ihn genau das Richtige. Natürlich ist auch eine Kombination verschiedener Elemente denkbar. Das diesbezüglich optimale Konzept zu erarbeiten – dabei helfen Fachwerkstätten gern.

Beitragsbild: depositphotos.com | 183829368 | AndreyPopovv

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