Sicherheit in den eigenen vier Wänden ist für Mieter und Hauseigentümer ein Grundbedürfnis. Das Sicherheitsgefühl zuhause trägt wesentlich zum Wohlbefinden des Menschen bei. Deshalb ist es wichtig, Gefahren im Wohnumfeld zu minimieren.
In der Vergangenheit wurde bereits massiv in den Brandschutz investiert, um eine elementare Gefahr für das Leben von Hausbewohnern möglichst auf null zu reduzieren. Auch der Gesetzgeber achtet hier auf hohe Sicherheitsstandards. Die Rauchmelderpflicht in Wohnungen ist ein jüngeres Beispiel für die Aufmerksamkeit, die man dem Brandschutz aus gutem Grund widmet.
Seit einigen Jahren wird die Sicherheit durch ein weiteres Thema auf die Probe gestellt: Die Einbruchszahlen stiegen auf Rekordwerte im Jahr 2015 und haben sich 2016 nur ganz minimal nach unten bewegt. Von Entwarnung kann keine Rede sein und die Wichtigkeit des Einbruchschutzes wird auch in der Politik erkannt.
Um Mieter und Hauseigentümer bei den Investitionen für den Einbruchschutz zu unterstützen, hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Förderprogramm aufgelegt. Für bauliche Maßnahmen, die den Einbruchschutz verbessern, können Zuschüsse auf die Investitionskosten beantragt werden. Gefördert werden z.B. einbruchhemmende Wohnungstüren und Fenster sowie die Montage zertifizierter Alarmanlagen. Voraussetzung ist, das der Einbau bzw. die Nachrüstung der Sicherheitsmaßnahmen von einem anerkannten Fachbetrieb durchgeführt wird.
Gefördert wird die Investition bis zu 20%, möglich ist die Beantragung ab einer Investitionssumme von mindestens 500 € bis maximal 15.000 €.
So sieht die Staffelung der Förderung aus:
- Investition bis zu 1.000 €: 20% Zuschuss und
- Investition ab 1.001 € bis max. 15.000 €: 10% Zuschuss.
Die ersten 1.000 € der Investition für den Einbruchschutz werden also mit 20%, der darüber liegende Anteil der Investition mit 10% gefördert.
Wichtig ist, dass Sie die Förderung im KfW-Zuschussportal beantragen, bevor Sie mit den baulichen Maßnahmen beginnen. Der Antrag ist schnell gestellt und Sie erhalten innerhalb von Sekunden eine Entscheidung über die Förderung.
Nach der erfolgreichen Beantragung können Sie die Sicherheitsmaßnahmen durch einen Fachbetrieb einbauen oder nachrüsten lassen.
Nach Abschluss der Arbeiten bestätigen Sie die ordnungsgemäße Durchführung aller geplanten Maßnahmen und reichen die Rechnungen bei der KfW ein. Im Anschluss erhalten Sie den Zuschuss aus dem Förderprogramm.
Wenn Sie den Einbruchschutz an Ihrem Objekt in Berlin und Umgebung verbessern möchten und gleichzeitig die KfW-Förderung in Anspruch nehmen möchten, ist SOSCOM als Fachbetrieb aus dem Bereich der Sicherheitstechnik der perfekte Partner für Sie. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Rahmen einer kostenlosen und unverbindlichen Sicherheitsberatung vor Ort, die Sie gleich vereinbaren können.
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